Akupunktur
Im Rahmen einer Akupunkturbehandlung werden genau definierte Punkte auf den Energie-Leitbahnen des Körpers mit Nadeln, Laser oder auch Moxibustion (Abbrennen von chinesischem Beifußkraut= Moxa) stimuliert und so der harmonische Fluß der Lebensenergie Qi wiederhergestellt.
Bewährt hat sich die Anwendung von Akupunktur unter anderem bei:
akuten und chronischen Schmerzen (z.B. von Wirbelsäule,Gelenken,Kopf, bei Fibromyalgie, Krebs, ..) Migräne
Gürtelrose/Herpes zoster-Infektion Allergien/Heuschnupfen Asthma
Nasennebenhöhlenentzündung/Sinusitis
Regelstörungen Wechseljahresbeschwerden Schwangerschaftserbrechen
Geburtsvorbereitung Schlafstörungen
funktionelle Verdauungsstörungen
u.v.m.
Die Kosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfeeinrichtungen übernommen.
Akupunktur als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei folgenden beiden Erkrankungen ist eine Behandlung mit Akupunktur Leistung jeder gesetzlichen Kranken-versicherung :
- chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule (d.h. seit mindestens 6 Monaten bestehend)
- chronische Schmerzen bei Kniegelenksarthrose (d.h. seit mindestens 6 Monaten bestehend)